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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Florian Suché
Atelier Suché
Archimedesstraße 63
51065 Köln

Kontakt

Telefon: 0221 625002
Telefax: 0221 6201183
E-Mail: info@atelier-suche.com

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 813868045

Redaktionell verantwortlich

Florian Suché
Archimedesstrasse 63
51065 Köln

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Förderprogramms Mittelstand Innovation & Digital (MID) des Landes NRW gefördert.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1 – Geltungsbereich

Diese allgemeinen Kundendienstbedingungen von Atelier Suché (nachstehend „AS“ genannt) gelten für alle durch AS ausgeführten Reparaturen und anderen Wartungsdienstleistungen (nachstehend „Serviceleistung“ genannt) an einer Uhr, die einer juristischen oder natürlichen Person (nachstehend „Kunde“ genannt) gehört und für eine Serviceleistung abgegeben oder eingesandt wurde.

 

Artikel 2 – Persönliche Abgabe der Uhr für eine Serviceleistung und sofortiger Kostenvoranschlag

2.1. Bei persönlicher Abgabe der Uhr durch den Kunden an AS wird eine Bescheinigung, die den Empfang der Uhr für eine Serviceleistung bestätigt. Diese Bescheinigung und/oder ein Ausweisdokument müssen für die Rückgabe der Uhr nach erbrachter Serviceleistung vorgelegt werden. Sofern es AS möglich ist, die erforderliche Serviceleistung und deren Preis bei Abgabe der Uhr durch den Kunden sofort zu ermitteln, genehmigt der Kunde die Serviceleistung und deren Kosten durch seine unverzügliche Unterzeichnung der Bescheinigung, wodurch diese als sofortiger Kostenvoranschlag gilt (nachstehend „sofortiger Kostenvoranschlag“ genannt), vorbehaltlich der Regelung der Art. 2.2 und 3.1.

2.2. Trotz aller Sorgfalt durch AS bei Annahme der Uhr kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht offenkundige Mängel nicht festgestellt werden können, bevor die Uhr von AS nicht eingehend untersucht wurde. Deshalb sind ausschliesslich die durch Uhrmacher von AS festgestellten und im ausführlichen Kostenvoranschlag (gemäss Definition in Art. 3.1) festgehaltenen Mängel massgebend für die Feststellung der erforderlichen Serviceleistung.

2.3. Von jeder Uhr werden bei ihrem Eingang bei AS Digitalaufnahmen angefertigt, um sicherzustellen, dass ihr Allgemeinzustand erhalten bleibt. Auf ausdrückliche Anfrage des Kunden lässt AS die Aufnahme der Uhr und/oder Ausschnitte davon dem Kunden kostenpflichtig zukommen.

 

Artikel 3 – Ausführlicher und schriftlicher Kostenvoranschlag

3.1. Sofern es AS nicht möglich ist, den Preis der Serviceleistung bei Abgabe der Uhr durch den Kunden gemäss Artikel 2.1 sofort zu ermitteln, stellt AS dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen ausführlichen Kostenvoranschlag zu, für den die Zerlegung des Gehäuses und des Uhrwerks notwendig ist (nachstehend „ausführlicher Kostenvoranschlag“ genannt). Im ausführlichen Kostenvoranschlag sind der Leistungsumfang, die Kosten der Serviceleistung für die Ausführung der Serviceleistung aufgeführt. Im Sinne dieser allgemeinen Kundendienstbedingungen beinhaltet eine Bezugnahme auf den Begriff „Kostenvoranschlag” sowohl den sofortigen Kostenvoranschlag als auch den ausführlichen Kostenvoranschlag und alle anderen Kostenvoranschlagsarten, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.

Der „ausführliche Kostenvoranschlag“ wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

3.2. Der ausführliche Kostenvoranschlag ist ab dem Datum seiner Ausstellung für 3 (drei) Monate gültig und muss vom Kunden schriftlich angenommen werden.

3.3 Bei mechanischen Uhren und Quarzuhren berechnet AS die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags dem Kunden. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages für ältere Uhren kann es notwendig sein, diese komplett zu zerlegen. Genehmigt der Kunde den ausführlichen Kostenvoranschlag, berechnet AS die Kosten für dessen Erstellung dem Kunden nicht. AS weist darauf hin, dass während der Erbringung der Serviceleistung bei älteren Uhren Schwierigkeiten auftreten können, die zu einer Berichtigung des Kostenvoranschlages oder zum Abbruch der Arbeiten führen können, falls die vorgesehenen Serviceleistungen aufgrund des Alters der Uhr nicht abgeschlossen werden können. In letzterem Fall gibt AS die Uhr dem Kunden kostenfrei und im gleichen Zustand wie bei Abgabe durch den Kunden zurück. Kosten für abgelehnte Kostenvoranschläge werden nicht erstattet, sollte der Auftrag nach Rückgabe der Uhr nachträglich doch bestätigt werden.

3.4. Stellt AS während der Erbringung der Serviceleistung fest, dass zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit, Intaktheit und/oder Wasserdichtheit der Uhr zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, die nicht im ursprünglichen Kostenvoranschlag aufgeführt sind, unterbreitet AS dem Kunden unverzüglich einen zusätzlichen oder aktualisierten Kostenvoranschlag zur Genehmigung für die zusätzlich durchzuführenden Arbeiten. Bis zur schriftlichen Genehmigung des zusätzlichen oder aktualisierten Kostenvoranschlages durch den Kunden werden die Servicearbeiten unterbrochen. Bei Ablehnung des zusätzlichen oder aktualisierten Kostenvoranschlages wird die Uhr dem Kunden unverzüglich in dem Zustand wie bei Abgabe durch den Kunden retourniert und es werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Im Sinne dieser allgemeinen Kundendienstbedingungen beinhaltet eine Bezugnahme auf den Begriff „ausführlicher Kostenvoranschlag” sowohl den ausführlichen Kostenvoranschlag als auch gegebenenfalls den zusätzlichen und aktualisierten Kostenvoranschlag.

 

Artikel 4 – Preis der Serviceleistung

4.1. Der Preis für die Serviceleistung versteht sich bei Kunden, die Endverbraucher sind, falls nicht gesondert aufgeführt, zuzüglich der Umsatzsteuer und sämtlicher sonstiger Preisbestandteile, wie z.B. Liefer- und Versandkosten und Versicherung. Bei Kunden die keine Endverbraucher sind, verstehen sich die Preise für die Serviceleistungen exklusiv Umsatzsteuer, eventueller anderer Gebühren sowie der Kosten für Verpackung, Transport und/oder Versicherung, vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Übereinkunft, die von AS und dem Kunden, der nicht Endverbraucher ist, unterzeichnet wurde.

4.2. Die Rechnung für die Serviceleistung ist spätestens bei der Rückgabe der Uhr an den Kunden zu begleichen. AS behält sich jedoch das Recht vor, einen Teilbetrag oder den gesamten Betrag als Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Serviceleistungen, die die Restaurierung von älteren Uhren betreffen, oder wenn die Rückgabe der Uhr an den Kunden nicht persönlich in den Geschäftsräumen von AS erfolgt (Artikel 8).

 

Artikel 5 – Ablehnung des ausführlichen Kostenvoranschlages durch den Kunden

5.1. Während des 3-monatigen Zeitraums, in dem der ausführliche Kostenvoranschlag gültig bleibt (Artikel 3.2) erinnert AS den Kunden höchstens 3 (drei) mal an dessen Stellungnahme. Nach Ablauf der Gültigkeit des ausführlichen Kostenvoranschlages wird die Uhr an den Kunden retourniert, im Falle des Artikels 3.3 Satz 2 ff jedoch erst nach vollständiger Begleichung der Kosten für die Erstellung des ausführlichen Kostenvoranschlages.

5.2. Lehnt der Kunde den ausführlichen Kostenvoranschlag ab, wird die Uhr gemäss Art. 8 unverzüglich an den Kunden retourniert, im gleichen Zustand wie bei Abgabe durch den Kunden, im Falle des Artikels 3.3 Satz 2 ff jedoch erst nach vollständiger Begleichung der Kosten für die Erstellung des ausführlichen Kostenvoranschlages.

5.3. AS kann dem Kunden zusätzliche Leistungen zu einer Serviceleistung anbieten. AS kann die Serviceleistung auch dann ausführen, wenn der Kunde die zusätzlichen Leistungen nicht wünscht. Zusätzliche Leistungen zu einer Serviceleistung können jedoch nur erbracht werden, wenn der Kunde eine Serviceleistung beauftragt hat. Anderenfalls retourniert AS die Uhr dem Kunden und die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden spätestens zu diesem Zeitpunkt fällig.

 

Artikel 6 – Genehmigung des ausführlichen Kostenvoranschlages durch den Kunden

6.1. Bei Genehmigung des ausführlichen Kostenvoranschlages durch den Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach dessen Ausstellung verpflichtet sich AS, angemessene Sorgfalt anzuwenden, um die Serviceleistung innerhalb der gegebenenfalls im ausführlichen Kostenvoranschlag angegebenen Frist zu erbringen. Wird der Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach dessen Ausstellung durch den Kunden genehmigt, kann dem Kunden ein neuer Zeitrahmen mitgeteilt werden. Dieser neue Zeitrahmen berücksichtigt die aktuelle Arbeitsauslastung und kann über den ursprünglichen Zeitrahmen, der gegebenenfalls im ausführlichen Kostenvoranschlag angegeben wurde, hinausgehen.

6.2. Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung des ausführlichen Kostenvoranschlages durch den Kunden verpflichtet sich AS, die Serviceleistung mit der angemessenen Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt zu erbringen. Nach Ausführungsbeginn der Serviceleistungen durch AS kann der Kunde seine Zustimmung nicht widerrufen, ausser für eine Änderung an Textil-, Gummi- oder Lederarmbändern. Sonderbestellungen sind davon ausgenommen.

6.3. Für den Fall, dass AS trotz angemessener Sorgfalt die Serviceleistung aufgrund höherer Gewalt nicht abschliessen kann, wird der Abschluss der Serviceleistung unter Berücksichtigung der Art und Weise sowie des Ausmasses des Ereignisses einvernehmlich zwischen AS und dem Kunden entsprechend verschoben. Unter Höhere Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und von AS nicht zu beeinflussenden Ereignisse, deren Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht zu vermeiden sind, wie unter anderem Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks und Pandemien.

 

Artikel 7 – Verwendete Bestandteile

7.1. Im Rahmen einer Serviceleistung ersetzte Bestandteile sind im Preis der Serviceleistung inbegriffen, unter der Voraussetzung, dass der Ersatz dieser Bestandteile als üblich und regulär für die Serviceleistung betrachtet werden kann. Im gegenteiligen Fall, insbesondere wenn die Uhr einen Stoss erlitten hat oder sonst beschädigt ist und einzelne Bestandteile vor dem üblichen Ersatzdatum ausgewechselt werden müssen, werden diese Bestandteile dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Die im Rahmen einer Serviceleistung ausgewechselten Bestandteile werden für 6 (sechs) Monate von AS aufbewahrt, bevor sie recycelt werden. Sie werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden zurückgegeben. Im Falle einer Rückgabe der ersetzten Bestandteile an den Kunden behält sich AS das Recht vor, den Preis für die Serviceleistung zu erhöhen. Abgenutzte Bestandteile, sofern noch verfügbar, werden im Rahmen der Serviceleistung durch neue Teile ersetzt.

7.2. Bei einer Serviceleistung an einer älteren Uhr werden Originalbestandteile, die nicht mehr verfügbar sind, nach Möglichkeit von spezialisierten Uhrmachern von Hand hergestellt, bestpassend ersetzt oder angepasst.

7.3. Die Verfügbarkeit von mit der Uhr übereinstimmenden Zifferblättern und Armbändern kann zeitlich beschränkt sein. Ist ein auszuwechselndes Zifferblatt und/oder Armband nicht verfügbar, ersetzt AS das Originalbestandteil der Uhr durch ein Zifferblatt und/oder Armband, das dem Originalbestandteil optisch am nächsten kommt, oder frischt das Zifferblatt auf, wenn dies technisch möglich ist.

 

Artikel 8 – Rückgabe der Uhr an den Kunden nach Abschluss der Serviceleistung

8.1. Nach abgeschlossener Serviceleistung setzt AS den Kunden davon in Kenntnis sowie über die Tatsache, dass AS ihm die Uhr unter Verwendung einer sicheren Versandart an die von ihm beim Einreichen der Uhr angegebene Adresse schicken wird. Auf Wunsch des Kunden kann dieser die Uhr auch bei AS abholen. Adressänderungen des Kunden nach Abgabe der Uhr werden nur nach formeller Identifizierung des Kunden anerkannt.

8.2. AS haftet nicht für Beschädigungen und/oder den Verlust der Uhr aufgrund eines Fehlers in der vom Kunden angegebenen Adresse.

 

Artikel 9 – Verlust oder Beschädigung der abgegebenen Uhr

Vor Eingang der Uhr bei AS: Sendet der Kunde seine Uhr direkt zum AS ein, haftet AS weder für Beschädigungen der Uhr des Kunden noch für deren Verlust oder Diebstahl während des Transports vor Eingang der Uhr im AS. Dem Kunden wird empfohlen, seine Uhr mit einer sicheren Versandart einzusenden. Schickt der Kunde die Uhr für eine Serviceleistung direkt an AS, liegt das Einhalten der Vorschriften und Bedingungen bei der Ausfuhr/Einfuhr der Uhr in der alleinigen Verantwortung des Kunden. AS kann in keinem Fall für einen durch den Kunden verübten Verstoss verantwortlich gemacht werden.

 

Artikel 10 – Servicegarantie

10.1. AS garantiert die Mängelfreiheit der im Rahmen der Serviceleistung ausgeführten Arbeiten und ausgetauschten Bestandteile für die Dauer von 1 (einem) Jahr ab dem auf dem Lieferschein oder der Rechnung aufgeführten Datum. Kostenlose Garantiereparaturen erfolgen nur auf Vorlage der Rechnung, des Lieferscheins und gegebenenfalls der Garantieurkunde.

10.2. Von der Garantie ausgeschlossen sind normale Abnutzung, Gehäuseanbauteile, Beschädigungen aufgrund eines Stosses, unsachgemässer Verwendung der Uhr, unsachgemässer Behandlung der Uhr und von Eingriffen an der Uhr, die nicht durch ein von AS autorisiertes Kundendienstzentrum ausgeführt wurden sowie Beschädigungen aufgrund fehlender Durchführung der empfohlenen Dichtigkeitskontrollen oder Serviceleistungen (gemäss Artikel 11). Dies beinhaltet das Öffnen durch Dritte, was zum Verlust des Garantieanspruches führt.

10.3. Der Kunde hat die Uhr bei Erhalt zu kontrollieren und offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. bis spätestens 15 (fünfzehn) Werktage nach Erhalt der Uhr nach der Serviceleistung, AS schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen, gilt die Uhr im aktuellen Zustand als mangelfrei und AS ist von jeder Haftung befreit. Ausgenommen sind Mängel, die nicht offensichtlich sind. In diesem Fall kann der Kunde nur die Behebung des nicht offenkundigen Mangels gemäss diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen von AS verlangen.

10.4 Die Weigerung des Kunden, eine Serviceleistung (insbesondere Wartung, Reparatur oder Wasserdichtigkeitsservice) durchführen zu lassen, befreit AS von jeglicher Verpflichtung oder Haftung in Verbindung mit der Uhr, ihrer Funktionstüchtigkeit, Wasserdichtigkeit und Intaktheit. Haftung besteht somit ebenfalls nicht für die erbrachte Leistung.

 

Artikel 11 – Wasserdichtheit der Uhr

11.1. Die Wasserdichtheit der Uhr kann bei einer äusseren Einwirkung oder dem Kontakt mit aggressiven Substanzen (Säure, Parfum, Hautcremes, Reinigungsmitteln, Desinfektionsmittel, Flüssigmetall usw.) beeinträchtigt werden. Nach einem solchen Vorfall muss unbedingt vermieden werden, die Uhr in Wasser zu tauchen, zu baden, zu duschen und sie ist unverzüglich erneut einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. Bei häufigem Baden – Sand, Salz und Chlor beinhalten Schleif- und Korrosionspartikel – empfiehlt AS, die Uhr (einschliesslich Armband) regelmässig mit Leitungswasser abzuspülen und anschliessend abzutrocknen.

11.2. Bei normaler Verwendung empfiehlt AS seinen Kunden mindestens einmal im Jahr eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Uhr vornehmen zu lassen und jedes Jahr, falls die Uhr regelmässig Wasser und feuchter Umgebung ausgesetzt ist. Der Kunde hat seine Uhr AS oder einem von AS autorisierten Kundendienstzentrum einzuliefern, das für die Dichtigkeitsprüfung ausgerüstet ist.

11.3. Wenn die Uhr des Kunden kein wasserdichtes Modell ist, darf sie weder in Wasser getaucht noch sonst mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit in Kontakt gebracht werden.

11.4. Allein schon das Händewaschen kann Feuchtigkeit erzeugen, die direkt in das Uhrwerk eindringen und zu ernsten Beschädigungen oder Oxidierungen führen kann. Weitere Einflüsse wie Regen, sehr feuchtes Wetter und starke Temperaturschwankungen in klimatisierter Umgebung (zum Beispiel Sauna) können ebenfalls eine erhöhte Feuchtigkeit im Uhrwerk verursachen. Im Laufe der Zeit können die Uhren durch kleine Verformungen, die auf normaler Abnutzung oder unabsichtlichem Abschleifen beruhen, beeinträchtigt werden und in der Folge ihre Wasserdichtheit verlieren. Sämtliche Schäden, die auf das Eindringen von Feuchtigkeit zurückzuführen sind, sind nicht durch die Garantie der Serviceleistung gedeckt.

11.5. Bei älteren Uhren kann die ursprüngliche Wasserdichtheit nicht immer gewährleistet werden, da die normale Abnutzung im Laufe der Zeit kleine Verformungen des Gehäuses verursachen kann. Es wird deshalb empfohlen, die Uhr von jeglicher Feuchtigkeitsquelle fernzuhalten. Schäden, die auf das Eindringen von Feuchtigkeit in eine ältere Uhr zurückzuführen sind, sind nicht durch die Servicegarantie gedeckt. Als ältere Uhren gelten Uhren die älter als 15 (fünfzehn) Jahre sind oder für die nicht mehr alle Ersatzteile zur Herstellung der Wasserdichtheit erhältlich sind. Für Uhren älter als 25 (fünfundzwanzig) Jahre besteht kein Garantieanspruch auf Wasserdichtheit.

11.6. Beim Batteriewechsel bei einer Quarzuhr empfiehlt AS dem Kunden eine Serviceleistung zur Sicherstellung der Wasserdichtheit der Uhr. Der Kunde kann auf diese Serviceleistung verzichten und die Uhr wird lediglich auf Wasserdichtheit getestet. Die Wasserdichtheit wird nicht durch die Garantie der Serviceleistung gedeckt. Lediglich der Test auf Wasserdichtheit, ohne den Ersatz dichtungsrelevanter Teile beinhaltet keinen Garantieanspruch auf Wasserdichtheit.

 

Artikel 12 – Empfehlungen betreffend Magnetismus

Zahlreiche moderne Geräte wie Scanner, Haushaltsgeräte und Mobiltelefone erzeugen Magnetfelder. Es kann vorkommen, dass eine Uhr, die sie sich in der Nähe eines Magnetfeldes befindet, magnetisiert und ihre Funktion dadurch beeinträchtigt wird. In solchen Fällen empfiehlt AS eine Entmagnetisierung durch AS. Sämtliche Schäden, die auf Magnetismus zurückzuführen sind, sind nicht durch die Garantie der Serviceleistung gedeckt.

 

Artikel 13 – Fälschungen

Stellt sich bei der Untersuchung der Uhr im Zusammenhang mit der Erstellung des Kostenvoranschlages heraus, dass sämtliche oder gewisse Bestandteile der Uhr gefälscht sind (Ganz- oder Teilfälschungen), wird an der betroffenen Uhr keine Serviceleistung vorgenommen. AS dokumentiert die ästhetischen und technischen Aspekte, welche die Fälschung belegen.

 

Artikel 14 – Uhr mit abgeänderter Ästhetik

Enthält eine Uhr Teile, die von der ursprünglichen Ästhetik oder Funktion abweichen, erstellt AS einen Kostenvoranschlag, der die erforderlichen Arbeiten berücksichtigt, um der Uhr ihre ursprüngliche Ästhetik wiederzugeben. AS behält sich das Recht vor, seine Serviceleistung auf diejenigen Teile der Uhr zu beschränken, die im ursprünglichen Zustand geblieben sind. Ausserdem behält sich AS das Recht vor keine Serviceleistung auszuführen.

 

Artikel 15 – Gestohlene Uhr

Beim Erhalt einer zuvor als gestohlen gemeldeten Uhr, behält sich AS das Recht vor, die früheren Eigentümer und/oder die zuständigen Behörden zu informieren, die allein befugt sind, den rechtmässigen Eigentümer der betroffenen Uhr zu ermitteln, unter Vorbehalt einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen dem früheren Eigentümer und dem aktuellen Besitzer. AS verwahrt die Uhr bis ihr Eigentümer ermittelt ist.

 

Artikel 16 – Personendatenschutz

AS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, insbesondere Daten, die vom Kunden übermittelt wurden oder Daten über die Uhr (die „Daten"). Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz erhoben, verarbeiten und genutzt. Wenn der Kunde die Uhr AS für eine Serviceleistung überlässt, ist zumindest erforderlich, dass er seinen Namen, seine Kontaktdaten und nützliche Beobachtungen für die Serviceleistungen an der Uhr hinterlässt. Die Daten werden in Verbindung mit der in diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen beschriebenen Serviceleistung bearbeitet, als Bestandteil des internen Kundenbeziehungsmanagementverfahrens von AS, einschliesslich der Verbesserung der Kundenorientierung und der Information des Kunden über neue Serviceleistungen.Die personenbezogenen Daten des Kunden werden weder an Dritte (Personen, Unternehmen oder Organisationen) weitergegeben, abgesehen von Fällen, in denen AS auf Anfrage einer gerichtlichen oder anderen administrativen Behörde von Gesetzes wegen zur Weitergabe von persönlichen Daten des Kunden verpflichtet ist, noch zu kommerziellen Zwecken verkauft. Die Übermittlung von Daten an Auftragnehmer wird vorbehalten. Daten können in ein Drittland übermittelt und dort verarbeitet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Datenschutzstandard demjenigen der Schweiz und der Europäischen Union entspricht. Der Kunde kann jederzeit die Berichtigung oder Löschung seiner Daten gegenüber AS verlangen.

 

Artikel 17 – Gesamte Vereinbarung

Der Kostenvoranschlag bildet zusammen mit diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen (mit Ausnahme von Bestimmungen in diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen, die mit dem Kostenvoranschlag unvereinbar sind, in welchem Fall der Kostenvoranschlag immer Vorrang geniesst) die gesamte Vereinbarung zwischen AS und dem Kunden in Bezug auf die Erbringung der Serviceleistung und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen, Zusicherungen oder Erklärungen zwischen AS und dem Kunden in Bezug auf ihren Gegenstand. Die Parteien bestätigen, dass sie dieses Geschäft nicht aufgrund einer Zusicherung eingegangen sind, die nicht ausdrücklich im Kostenvoranschlag oder diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen enthalten ist.

 

Artikel 18 – Anwendbares Recht

Diese allgemeinen Kundendienstbedingungen und die Beziehung zwischen AS und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland(unter Ausschluss seiner Bestimmungen über das internationale Privatrecht).

 

Artikel 19 – Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Kundendienstbedingungen sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von AS zuständig.